Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm


Der Programmstopp beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 3. Mai 2010 wurde am 12. Juli 2010 aufgehoben.


Somit können abgelehnte Anträge aus dem Jahr 2010 erneut eingereicht werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antrag aus 2010 wegen des Programmstopps von Haushaltsmitteln abgelehnt wurde und dass die Anlage nach den Richtlinien vom 9. Juli 2010 förderfähig ist. Neue Anträge können nur nach den neuen Förderrichtlinienen gestellt werden.



Aber Vorsicht, nicht alle bislang geförderten Anlagen sind auch weiterhin förderfähig.



In Neubauten installierte Wärmepumpen sind nicht mehr Förderfähig.



Zudem haben sich die geforderten Jahresarbeitszahlen im Gebeudebestand geändert. Damit soll erreicht werden das nur noch besonders effiziente Anlagen gefördert werden.



Eine Übersicht der Aktuellen Förderung für Wärmepumpen finden Sie hierÜbersicht Förderung Wärmepumpen



Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie unterwww.bafa.de