Das Kältemittel R 22 wird ab dem 01.01.2010 zu Wartungs- und Reparaturzwecken verboten. Benutzt werden darf dann nur noch recyceltes R22 Kältemittel.
Recyceltes R22 wird nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Was also im Reparaturfall an Ihrer Wärmepumpe machen? Im Ernstfall möchten Sie doch nicht frieren und warten bis recyceltes R22 zur Verfügung steht. Und denken Sie nur an die eventuellen Kosten für ein Kältemittel was nicht mehr uneingeschränkt lieferbar ist.
Ab 01.01.2015 gilt dann auch ein Verbot für recyceltes R22. Haben Sie also dann einen Reparaturfall an Ihrer Wärmepumpe darf kein R22 mehr befüllt werden. In diesem Fall müssen Sie frieren bis ihre Anlage auf ein anderes Kältemittel umgerüstet ist.
Bestehende funktionstüchtige Anlagen dürfen natürlich weiter betrieben werden.
Wir sorgen für einen zeitgerechten Ausstieg von R22. Wir als Fachbetrieb beraten Sie persönlich zu Ihrer Anlage. Egal ob Umstellung auf ein anderes zugelassenes Kältemittel oder durch eine teilweise Umrüstung Ihrer bestehenden Anlage.
Sie haben Fragen zum Ausstieg oder der Umstellung von dem Kältemittel R22?
Tel.: 0355/791928
E-mail:schandog.technik@lausitz.net